Kontaktformular zur offiziellen Antragstellung beim Amt für Digitale Werkstätten
AMTLICHES DOKUMENT

Dienstausweis des Amtes für Digitale Werkstätten

Offizieller Nachweis der Berechtigung zur Ausübung digitaler Tätigkeiten

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Amt für Digitale Werkstätten

DIENSTAUSWEIS

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Offizielles Foto
OFFIZIELLES FOTO
GEPRÜFT

Lichtbild amtlich beglaubigt

Name: Ruben Beuker
Dienststellung: Obermeister für Digitale Angelegenheiten
Personalnummer: ADW-2024-001
Abteilung: Leitung aller Abteilungen
Ermächtigung: HÖCHSTE STUFE
Dienststelle: Hauptstelle Digitale Werkstätten
ECHT

Qualifikationen & Zertifikate

Amtlich bestätigte Ausbildungen und Befähigungsnachweise

Bachelor of Science - Informatik (2018)

Verifiziert

Master of Arts - Digitale Medien (2020)

Verifiziert

Zertifikat - Führung in der öffentlichen Verwaltung (2021)

Verifiziert

Ausbildereignung - IHK (2022)

Verifiziert

Beamtenlaufbahn - Mittlerer Dienst (2023)

Verifiziert

Sicherheitsüberprüfung - Stufe III (2024)

Verifiziert

Fachliche Kompetenzen

Bewertung der technischen Fähigkeiten nach amtlichen Standards

Webentwicklung

95%
Experte

JavaScript/TypeScript

90%
Experte

PHP Backend Development

88%
Fortgeschritten

UI/UX Design

85%
Fortgeschritten

DevOps & Cloud

80%
Fortgeschritten

Mobile Development

75%
Mittelstufe

Projektmanagement

92%
Experte

Amtliche Verfahren

99%
Experte

Sprachkenntnisse

Nachgewiesene Fremdsprachenkenntnisse nach Europäischem Referenzrahmen

🇩🇪

Deutsch

Muttersprache

🇬🇧

Englisch

Verhandlungssicher (C1)

🇳🇱

Niederländisch

Fließend (B2)

🏛️

Amtsdeutsch

Perfekt (Muttersprachler)

Kontaktberechtigung

Der Inhaber dieses Dienstausweises ist berechtigt, im Namen des Amtes für Digitale Werkstätten zu handeln und verbindliche Auskünfte zu erteilen. Bei Fragen zur Gültigkeit dieses Ausweises wenden Sie sich bitte an die ausstellende Behörde.

info@rubenbeuker.de
rubenbeuker.de
Digitale Hauptstelle

QR-Code zur Verifikation

Sicherheitshinweis

Dieser Dienstausweis ist mit mehreren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet und rechtlich geschützt. Missbrauch wird gemäß §§ 348, 353d StGB strafrechtlich verfolgt. Bei Verlust ist umgehend die ausstellende Behörde zu benachrichtigen.

ECHT
SICHER